Samstag, 26. Mai 2012

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"Klaas Carel Faber, a Dutch native who fled to Germany after being convicted in the Netherlands of Nazi war crimes and subsequently lived in freedom despite several attempts to try or extradite him, has died at age 90.
According to the Wiesenthal Center, Faber volunteered for Hitler's SS, a paramilitary organization loyal to Nazi ideology, after Germany overran the Netherlands during World War II.
... He also served with the Sicherheitsdienst, the Nazi internal intelligence agency, and an SS unit code-named Silbertanne, or Silver Fir, which consisted of 15 men, most of them Dutch, who were mustered to exact reprisals for attacks by the Dutch resistance on collaborators, according to the Wiesenthal Center.






"In den Niederlanden wurde er am 9. Juni 1947 zunächst wegen Ermordung von 22 Gefangenen wie sein Bruder zum Tode verurteilt. Während man 1948 dessen Urteil vollstreckte, wurde Klaas Carel Faber am 14. Januar 1948 zu lebenslanger Freiheitsstrafe begnadigt. Seine niederländische Staatsangehörigkeit hatte er zudem nach niederländischem Recht wegen seiner SS-Mitgliedschaft verloren.
Weihnachten 1952 floh er mit sechs anderen aus dem Gefängnis Breda und setzte sich mit Hilfe eines bundesdeutschen Polizisten und ehemaligen Kriegskameraden über die Grenze in die Bundesrepublik Deutschland ab. Dort lehnte man wiederholt die Auslieferung ab, da er als SS-Freiwilliger aufgrund eines Erlasses von 1943[1] als deutscher Staatsangehöriger galt und Deutsche nach damaligem Recht nicht ausgeliefert werden konnten.
... Auf Intervention des Simon Wiesenthal Centers, das Faber auf dem fünftem Platz der Liste von international gesuchten NS-Verbrechern führte, sowie einer Initiative von 150 Jerusalemer Anwälten, des israelischen Justizministeriums und der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem kam 2010 wieder Bewegung in die Angelegenheit: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich 2009 bereits irritiert über die Haltung der Ingolstädter Justiz gezeigt hatte, ersuchte ihre bayerische Kollegin Beate Merk um Prüfung der Angelegenheit. Das bayerische Justizministerium reagierte zurückhaltend: Es müssten „neue, bislang nicht bekannte Tatsachen“ vorliegen, um das niederländische Urteil vollstrecken zu können.[2][3]
Am 25. November 2010 erliessen die Niederlande einen Europäischen Haftbefehl gegen Faber.[4][5][6]
Am 18. Mai 2011 entschied die Münchner Generalstaatsanwaltschaft, dass der NS-Kollaborateur Klaas Carel Faber aufgrund seiner fehlenden Zustimmung nicht an die Niederlande ausgeliefert werden könne.[7]"






















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