Freitag, 10. August 2012


















"Derzeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Verfassungs-beschwerden, die sich gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) richten, den dauerhaften Rettungsschirm. Obwohl der ESM-Vertrag im Zentrum der Aufmerksamkeit steht und sein Text im Netz leicht auffindbar ist, zeigte sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, dass Bundesregierung und viele Abgeordnete den Inhalt dieses Vertrags entweder nicht kannten oder nicht kennen wollten.
Zum Teil mag das darauf beruhen, dass der ESM-Vertrag von angelsächsischen Wirtschaftskanzleien geschrieben wurde und an das Kleingedruckte mancher Finanzprodukte erinnert: Hingucker wie das Stammkapital von 700 Milliarden Euro sind tatsächlich fettgedruckt, während sich die folgenreichsten Bestimmungen in nachgeordneten Absätzen finden.






... Während der Vertrag das Beschlussrecht des Parlaments bis zur Unkenntlichkeit verkrüppelt, eliminiert er das Kontrollrecht sogar vollständig: Die Mitglieder des ESM unterliegen einer unbegrenzten Geheimhaltungspflicht und Immunität (Artikel 34 und 35), die Räume und Archive sind unverletzlich, und alle Tätigkeiten des ESM sind jeder administrativen, gerichtlichen oder gesetzlichen Kontrolle entzogen (Artikel 32). Zwar veröffentlicht der ESM einen testierten Jahresabschluss, doch wählt er die Prüfer selbst aus. Eine externe Kontrolle durch Rechnungshöfe oder gar Abgeordnete findet nicht statt.






Die Abgeordneten des amerikanischen Kongresses konnten nach der sogenannten AIG-Rettung wenigstens per Klage in Erfahrung bringen, an welche Großbanken, es handelte sich namentlich um Goldman Sachs und die Deutsche Bank, Steuergelder von über 100 Milliarden Dollar geflossen waren; die Bundestagsabgeordneten werden keine vergleichbare Information erhalten. Im ESM-Vertrag ist ein zutiefst korruptes Begünstigungssystem angelegt."




















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