Freitag, 17. August 2012

















"Da aber deutsche Soldaten wohl eher nicht auf Deutsche schießen würden hat man die "Eurogendfor" mit 3000 Mann geschaffen. Eine EU Eingreiftruppe mit Sitz in Verona.





"Bei einem Einsatz seien aber strikte Voraussetzungen zu beachten. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr sei nur zulässig bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Insbesondere sei ein Einsatz nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen". Der Einsatz der Streitkräfte wie auch der Einsatz spezifisch militärischer Abwehrmittel sei zudem stets nur als letztes Mittel zulässig."





"Eine Demo lässt sich schnell kippen, quasi Ferngesteuert mit Leuten mitten drin."






Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 35/2010 vom 1. Juni 2010
Beschluss vom 4. Mai 2010 – 2 BvE 5/07 –
Antrag im Organstreit "Bundeswehreinsatz in Heiligendamm" verworfen




In der Zeit vom 6. bis zum 8. Juni 2007 fand unter deutscher Präsidentschaft in Heiligendamm in Mecklenburg-Vorpommern das 33. Treffen des Weltwirtschaftsgipfels der Gruppe der Acht (G8) unter dem Motto „Wachstum und Verantwortung“ statt. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden war sowohl mit unfriedlich verlaufenden Demonstrationen als auch mit Anschlägen aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus zu rechnen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bund kamen im Vorfeld des Gipfels zu der gemeinsamen Einschätzung, dass Mecklenburg-Vorpommern ohne Hilfeleistungen des Bundes und anderer Länder mit der Gewährleistung der Sicherheit anlässlich des Gipfels überfordert sein würde.



Nachdem der Bundesminister der Verteidigung dem Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 8. Mai 2006 zunächst grundsätzlich die technisch-logistische Unterstützung zugesagt hatte, billigte er in der Folgezeit eine Vielzahl von konkret beantragten Unterstützungsleistungen. Die Sicherheitsbehörden rechneten aufgrund polizeilicher Prognosen damit, dass G8-Gipfelgegner versuchen würden, Blockaden auf den Zufahrtswegen nach Heiligendamm und zum Flughafen Rostock-Laage zu errichten, Erddepots für Werkzeuge und Blockademittel anzulegen und Manipulationen an Straßenzügen wie Unterspülungen oder Unterhöhlungen vorzunehmen. Solche Bodenveränderungen sollten mithilfe der Aufklärungstechnik von Tornado-Flugzeugen aus der Luft erfasst werden.







Vertrag von Lissabon - Aufstandsbekämpfung




















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