Freitag, 16. März 2012

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Studentin mit Kindern? Schülerin mit Kind? Nicht förderwürdig. "Der Trend gehe immer mehr zu Teilzeitstudiengängen, oftmals habe das mit der familiären Situation der Studierenden zu tun. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz müsse für diese Fälle nachgebessert werden, sagte von Minden."
Hilfen vom Sozialamt für studierende Mütter, Ihr klugscheissenden Kommentatoren, sind nicht erwünscht, da man in der Zeit, in der man studiert, auch richtig arbeiten gehen könnte und somit keinen Anspruch hat. Theoretisch. Praktisch sollte sich eine Studentin in dieser Notsituation immer eine/n motivierte/n Anwältin/Anwalt nehmen. Das hat für Anwälte den Vorteil, dass die Chance steigt, dann von einem Regime-Change-Experten mit lukrativem Angebot beglückt zu werden, damit die Nähe zu solchen MandantInnen, die auf ihre Art politisch aktiv sind, sehr wirksam gekappt wird.



















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