Montag, 10. Dezember 2012


















"Schöffin darf Hidschab tragen?" Es reicht. VertreterInnen von frauenverachtenden Ideologien haben nicht über Recht und Gerechtigkeit zu entscheiden. Ein wesentlicher Bestandteil des Faschismus ist die Frauenverachtung. Die VertreterInnen dieser Ideologien sind in ihrem Wirken zu neutralisieren:



"In einem nun bekannt gewordenen Beschluss vom 9. Oktober mit dem Aktenzeichen (3) 121 Ss 166/12 (120/12) hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass ein Amtsgericht auch dann ordnungsgemäß besetzt ist, wenn eine Schöffin ein Hidschab-Kopftuch trägt, das nur das Gesicht frei lässt, aber Ohren und Hals vollständig verdeckt."




















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