Dienstag, 19. Juni 2012

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Karlsruhe. Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen über den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regierung habe Informationsrechte des Parlaments verletzt. Die Entscheidung hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung. (dpa)



















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