Sonntag, 9. September 2012

















Updates zum Beitrag "Kurdenfestival"






Und ein Zitat, das ich hier extra erwähne: "Als 1961 die Türkei wegen ihrer hohen Arbeitslosigkeit und anderer wirtschaftlichen Probleme mit Westdeutschland ein „Anwerbeabkommen“ abschließen wollte, hat dies ein CDU-Minister noch strikt abgelehnt.
Arbeitsminister Theodor Blank lehnte es ab, da er die kulturell-religiöse Distanz zwischen „Gastarbeitern“ und Einheimischen und mögliche, daraus resultierende Konflikte als zu groß einschätzte; des Weiteren bestünde einstweilen auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften, da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei.

Aufgrund des außenpolitischen Drucks der USA, welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte, übernahm das bundesdeutsche Außenministerium – anstelle des ursprünglich zuständigen Arbeitsministeriums – die Verhandlungsführung mit der Türkischen Republik.

Bei Abschluss des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund."






Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei wurde am 30. Oktober 1961 in Bad Godesberg unterzeichnet und führte, trotz anderslautender vertraglicher Ausgestaltung (Befristung der Aufenthaltsdauer auf maximal zwei Jahre: sogenanntes Rotationsprinzip), zum Beginn einer türkischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet.





Frage: Wie sahen die Stimmen bundesdeutschen Unternehmen zu den Bedingungen dieses Abkommens aus?





















.

About This Blog