Sonntag, 30. September 2012

















Amazon: Richter ohne Gesetz: Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat - Wie Imame in Deutschland die Scharia anwenden




"Muslimische „Friedensrichter“ tragen keine Robe und haben keine juristische Ausbildung. Dennoch sind sie Schlüsselfiguren einer islamischen Paralleljustiz, die das deutsche Rechtssystem zunehmend aushebelt. Gemeinsam mit deutschen Strafverteidigern setzen sie durch, dass Messerstecher, Betrüger und Mörder straflos bleiben. Polizei und Gerichte schauen den Machenschaften ohnmächtig zu. Beim Schlichten von Familienkonflikten wenden Imame die Scharia an – und lassen entrechtete Frauen zurück. Joachim Wagner beschreibt spektakuläre Fälle und enthüllt, wie unsere Justiz vor einer fremden Rechtskultur kapituliert und Grundrechte wie die Gleichbehandlung der Geschlechter und das Selbstbestimmungsrecht der Frau missachtet werden. "Ihre Gerichtssäle sind Moscheen, ihr Gesetz die Scharia: Die Justiz weiß sich nicht zu wehren." Der Spiegel „Wagners Recherche ist ein bravouröses Stück republikanischer Selbstaufklärung“ Literarische Welt".






Polygamie in der Parallelgesellschaft von Migranten: "Während es in arabischen Ländern selbstverständlich ist, dass Männer für den Unterhalt einer Zweit- oder Drittfrau aufkommen und sich deshalb nur Reiche diesen Luxus leisten können, übernehmen das in Deutschland die Jobcenter, sodass auch Arbeitslose der Vielweiberei frönen können
... Diesen Trend zur Vielehe hat der deutsche Gesetzgeber 2009 auch noch durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes erleichtert. Er hat nämlich den Vorrang der staatlichen vor der religiösen Trauung aufgehoben – mit der Folge, dass jede katholische oder protestantische, aber eben auch jede muslimische Trauung vor der staatlichen stattfinden kann. Wäre es umgekehrt, könnten religiöse Ehen erst nach standesamtlichen geschlossen werden. Dabei könnte dann mithilfe des Personenstandsregisters sehr schnell entdeckt werden, wer schon verheiratet ist und wer nicht"."Diesen Trend zur Vielehe hat der deutsche Gesetzgeber 2009 auch noch durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes erleichtert. Er hat nämlich den Vorrang der staatlichen vor der religiösen Trauung aufgehoben – mit der Folge, dass jede katholische oder protestantische, aber eben auch jede muslimische Trauung vor der staatlichen stattfinden kann. Wäre es umgekehrt, könnten religiöse Ehen erst nach standesamtlichen geschlossen werden. Dabei könnte dann mithilfe des Personenstandsregisters sehr schnell entdeckt werden, wer schon verheiratet ist und wer nicht".





















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