Samstag, 13. Oktober 2012



















" …Schon bald nach Studienbeginn wurde ich, im Chemie-Seminar, mit den drei in Deutschland gültigen Arzneibüchern vertraut gemacht und traute meinen Ohren kaum: das Europäische Arzneibuch, das Deutsche Arzneibuch und… das Homöopathische Arzneibuch, das, neben allgemeinen Herstellungs- und Prüfverfahren sowie Stoffbeschreibungen aus der Homöopathie, auch Anweisungen zur Anthroposophischen Medizin und der Spagyrik (ja, Alchemie) enthält.

Beispielsweise steht in einer solchen Monographie, daß man für ein bestimmtes „Arzneimittel“ auf keinen Fall die Deutsche Küchenschabe bis zur Unkenntlichkeit in Ethanol und Wasser verdünnen darf, sondern ausschließlich die Orientalische Küchenschabe. Des weiteren finden sich darin Potenzierungsvorschriften und mathematische Gleichungen um die Zusammensetzung von Urtinkturen zu berechnen.

Wer verbricht ein solches Buch? Wieso muss (!) jede Apotheke in Deutschland es in ihrem Schrank haben? Die Antwort ist traurig und erschreckend: unser eigenes Gesundheitsamt tut es. Im Übrigen ist Deutschland auch das einzige Land, welches ein solches Buch produziert. Wieder einmal stellt sich die Frage nach dem Warum, doch dazu werde ich gleich kommen.

Wenige Wochen später hielt ich ein Skript in den Händen, in welchem es darum ging, was Homöopathie, Anthroposophie und Spagyrik sind, welches ihre Prinzipien sind und wie man Verdünnungen berechnet – mit dem freundlichen Befehl, all das bis zur Klausur auswendig zu lernen. Diese Irrlehren seien ja schließlich Teil meines Lernzielkatalogs. Diesen wiederum bestimmt der Gegenstandskatalog der IMPP, der in der Approbationsordnung für Apotheker festgelegt ist. Und wer wiederum legt diese fest? Richtig. Das Gesundheitsministerium."






















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