Montag, 5. Dezember 2011

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"Das Kopftuch ist unsere Ehre - Hast du keine"?
Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach
http://jacquesauvergne.wordpress.com/2011/12/05/273/




Als verfassungswidrig könnte sich das zwischen Nordrhein-Westfalen und den im Koordinierungsrat (KRM) zusammengeschlossenen Islamverbänden am 22.02.2011 „verabredete“ Beiratsmodell erweisen.[1] Plan ist, dass der KRM einen Beirat bildet, der dann legal als staatlicher Ansprechpartner funktionieren soll, um einen Religionsunterricht mit Bekenntnischarakter anzubieten.



Am 14. September 2011 wurde dazu im Düsseldorfer Landtag das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (6. Schulrechtsänderungsgesetz, Drucksache 15/2209) von Sachverständigen besprochen und der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. Ausschussprotokoll Drucksache APr 15/278 vom 14.09.2011).[2] Das Gesetz wird nun in den Fraktionen beraten.







Zum zehnten Dezember 2011, dem internationalen Menschenrechtstag (Human Rights Day). Offener Brief an die Landtagsabgeordneten in NRW von Edward von Roy, dem Verfasser der Petition gegen das Löhrmannsche Beiratsmodell.[3]






"... Es mag so sein, dass ‘der Mensch’ seit Jahrtausenden religiös ‘ist’ und dazu berufen, Sinn und Alltag, Denken und Hoffen autonom (hoffentlich) zu verknüpfen. Viel entscheidender ist dabei, dass der Islamische Religionsunterricht den säkularen Rechtsstaat nicht als Provisorium der Allahkratie darstellt, dass er das Grundgesetz nicht im Namen des Jenseits ironisiert und die jungen Menschen nicht allmählich von den 1948 festgelegten Standards der allgemeinen Menschenrechte (AEMR) entfremdet. Den 63. Tag der Bekundung der AEMR dürfen wir in einer Woche feiern, am Zehnten Dezember, dem Human Rights Day.
Am 14.09.2011 hätten in Düsseldorf im Haus des Landtags die Worte Millî Görüş, Muslimbruderschaft, Fiqh und Scharia (šarīʿa) problematisiert werden sollen – und dazu überhaupt erst einmal ausgesprochen werden müssen. Beides ist nicht geschehen. Nach den Gründen sollte man fragen: Ist der ZMD, insbesondere die IGD zu Scheich Yusuf al-Qaradawi (Chef des ECFR)[4] auf Distanz gegangen? Halten Islamrat und insbesondere IGMG Necmettin Erbakan für jemanden, der den Islam falsch verstanden hat? Will der KRM auch über den nordrhein-westfälischen Islamischen Religionsunterricht (IRU) dazu aufrufen, die religiösen Erklärungen oder Rechtsgutachten von Muftis wie Mustafa Cerić (im ECFR) einfach nicht ernst zu nehmen? ...




GG Art. 5 stellt fest: Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung. Ein vermitteltes, ‘die Seele vor dem Höllenfeuer rettendes’ Menschenbild und Gesellschaftsmodell wie das des orthodoxen Islam, in dem der Nichtmuslim und die Frau glaubensgehorsam wie islamjuristisch herabgesetzt sind, wird die Schülerin oder den Schüler in einen Wertekonflikt mit dem Grundgesetz bringen."






(ISLA-Datenbank Milli Görüs)


















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