Samstag, 16. März 2013



















Wie niedlich das doch war. Die Bilder mit dem Schleier, vom Winde verweht. So eine nachträgliche kirchliche Hochzeit nach vielen Jahren in Weiss hat halt diverse Gründe: "Die Länder behalten als Entgelt für den Einzug der Kirchensteuer je nach Land unterschiedlich 2 % (Bayern) bis 4,5 % (im Saarland) des Kirchensteueraufkommens ein, in der Regel 3%" ... Ich rechne gerade mal ein bisschen und setze 3% voraus:
In der Ev. Kirche von Westfalen, der ich angehöre, liegt das Kirchensteueraufkommen derzeit bei ca. 400 Mio €/p.a.. Das würde bedeuten, dass das Land NRW sich den Einzug der Kirchensteuer mit ca. 12 Mio € vergüten lässt. Eine durchaus stolze Summe, die Frau Kraft in Ihrem Budget gewiss nicht gerne missen möchte. Und da kommt dann ja auch noch der vergleichbare Obolus der Rheinischen Landeskirche" dazu".






















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